Eins vorweg, Fahrten für Dialyse- und Krebspatienten werden grundsätzlich genehmigt.
(bis zur nächsten geeigneten Behandlungsmöglichkeit - in begründeten Fällen auch in eine weiter entfernte Einrichtung)
Allgemeines:
Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden.
Stellen Sie bitte einen Antrag auf Genehmigung und Kostenübernahme von Krankenfahrten.
Sollte es aus Zeitgründen vor der ersten Fahrt nicht mit der Genehmigung klappen, kann in der Regel die Fahrt auch rückwirkend genehmigt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden,
Es kommt vor, dass auf der Genehmigung Ihrer Krankenkasse ein anderes örtliches Taxiunternehmen vorgeschlagen wird.
Das bedeutet aber nicht zwingend, dass Sie dem Zustimmen und mit diesem Unternehmen fahren müssen.
Grundsätzlich haben Sie das Recht, das Taxiunternehmen Ihres Vertrauens selbst zu bestimmen, wenn das Unternehmen
gültige Verträge mit Ihrer Krankenkasse besitzt.
Wir sind Vertragspartner aller Kassen!
Fahrten zur Dialysebehandlung, Fahrten zur Strahlen -/ Chemotheraphie,
sonstige Serienfahrten:
Ärztliche Verordnung nötig
Kosten: in der Regel sind bei Serienbehandlungen bei der ersten und letzten Fahrt 5€ zu bezahlen
Andere Kostenträger (Berufsgenossenschaft, GUV usw.) Arbeitsunfall / Wegeunfall
Bei Arbeitsunfällen können Sie in der Regel so lange ein Taxi zum Ort der Behandlung benutzen, solange Sie aufgrund Ihres Unfalles kein Auto fahren können und öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind.
Es reicht eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes.
Bei einem längeren Behandlungszeitraum sollte die zuständige Berufsgenossenschaft informiert werden.
Zuzahlungen sind nicht zu leisten.
Fahrten, die Sie direkt
(und ohne Rücksprache / Genehmigung mit Ihrer Krankenkasse)
bei uns buchen und durchführen können.
1. Fahrten zur stationären Aufnahme im Krankenhaus bis 100 km (über 100 km Genehmigung erforderlich)
und natürlich die Rückfahrt vom Krankenhaus nach Hause.
- Ärztliche Verordnung nötig
- Kosten für Sie: in der Regel 5 € Eigenanteil je Fahrt
2. Fahrten zu ambulanten Operationen (Hin- / Rückfahrt)
Beispiel: Sie müssen zur Augenoperation/Lasern nach Detmold.
Wir bringen Sie hin und holen Sie nach der OP wieder ab
- Ärztliche Verordnung nötig
- Kosten für Sie: 5 € Eigenanteil je Fahrt
Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie nicht, sondern rufen Sie die Nummer Ihres Vertrauens an